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AGB

Verkaufs- und Lieferungsbedingungen


  1. Die Lieferung entspricht handelsüblicher Qualität.
    Beanstandungen sind bei Vermeidung des Verlustes der Gewährleistungs-
    pflicht des Verkäufers innerhalb von 2 Tagen nach Empfang der Ware dem Verkäufer schriftlich zu melden.
    Eigentumsvorbehalt
     
  2. Die gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung unser Eigentum, bei Hereingabe von Schecks bis zu deren Einlösung. Bei einer Weiterveräußerung der Ware gelten die durch den Verkauf der Ware entstandenen Forderungen in Höhe unserer Kaufpreisforderung als abgetreten.
     
  3. Die Zahlung hat in bar, durch Scheck oder Überweisung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum netto zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug und Zahlungszielüberschreitung werden bankübliche Zinsen berechnet. Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus dem Lieferungsgeschäft ist Königswinter.
     
  4. Gerichtsstand für unsere sämtlichen Forderungen ist Königswinter. Das Amtsgericht ist nach unserer Wahl ohne Rücksicht auf die Höhe des Streitgegenstandes zuständig.